Schweiz: Messie-Syndrom: Krankenkassen erkennen Diagnose nicht an!
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Schweiz: Ist Messietum, Messie-Sein Sammelwut eine Krankheit?
Ist Messietum, Messie-Sein Sammelwut eine Krankheit?
Quelle: www.apotheken-umschau.de Gespräch mit Dr. Rainer Rehberger, Arzt für innere und psychotherapeutische Medizin in Seefelden am Bodensee. Ist das Messie-Syndrom eine Krankheit?Das Messie-Syndrom ist keineswegs eine schlechte Angewohnheit, sondern eine tiefsitzende und vielschichtige Persönlichkeitsstörung.Ähnlich wie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) setzt sie sich aus verschiedenen psychischen Erkrankungen zusammen und geht mit anderen Störungen einher. „Die Betroffenen haben eine schwere Depression mit Gefühlen der Leere und starken Verlustängsten. Sie leiden unter Zwängen und neigen stark dazu, sich von anderen zurückzuziehen“, sagt Rehberger. Darüber hinaus fällt es ihnen deutlich schwerer als anderen Menschen, sich Therapeuten anzuvertrauen und ihren Alltag räumlich und zeitlich zu organisieren. „Verschiedene Zwänge hindern Messies daran, eigene Vorhaben und Aufträge auszuführen, obwohl sie diese ausführen wollen“, sagt der Experte. So öffnet mancher keine Briefe mehr aus dem Gefühl, dazu gezwungen zu sein. Andere leiden unter Waschzwängen, betäuben ihre Depressionen mit Alkohol, Drogen oder mit zwanghaftem Essen. Was laut Rehberger alle Messies gemeinsam haben, ist das zwanghafte Sammeln, Kaufen und Zuwiderhandeln, um ihre inneren Widersprüchlichkeiten und unerträglichen Gefühlszustände aufzufangen. Letztlich spiegelt sich ihr inneres Chaos in einem äußeren wider. Ein Teufelskreis entsteht, wodurch sich viele Messies aus Scham mehr und mehr vom Leben außerhalb ihrer Wohnung verabschieden. | |
Schweiz: Messie-Syndrom. Was können Angehörige oder Freunde tun?
Messie-Syndrom: Was können Angehörige oder Freunde tun?
Als Angehöriger eines Menschen mit Messie-Syndrom (Messy-Syndrom) sollten Sie sich selbst eingehend über die Störung informieren.
Hüten Sie sich davor, den Betroffenen zu bevormunden oder zum Aufräumen, Entrümpeln oder zu einer Therapie zu drängen.
Solche Eingriffe empfinden Messies in der Regel als bedrohlich und führen häufig dazu, dass sie sich noch mehr hinter ihrem Schutzwall verstecken.
Suchen Sie stattdessen professionelle Hilfe bei Beratungsstellen oder Angehörigen-Gruppen, zumal hinter jedem Messie eine vollkommen individuelle Geschichte steckt.
Als Lebenspartner eines Messies sollten Sie unbedingt darauf achten, klare Grenzen zu setzen,
„Das ist mein Schrank, mein Bereich, mein Zimmer“ – wenn Sie einen klaren Standpunkt beziehen ohne Ihren Partner in die Ecke zu drängen, kann er daraus lernen und ist möglicherweise auch eher bereit, sich auf eine Therapie einzulassen.
Schweiz: Geruchproblem im Fall Messie-Syndrom: kann es ein Kündigungsgrund des Mietvertrages sein?
Geruchproblem im Fall Messie-Syndrom: kann es ein Kündigungsgrund des Mietvertrages sein?
Meist auf dem Fussboden seiner Wohnung stapelte der Mieter eine Unmenge Flaschen, Kartons, Plastiksäcke, Zeitschriften und Kleidungsstücke. Eingangsbereich ist stark vermüllt (ohne Lebensmittelvermüllung) und gesperrt. Korridor und Laufwege sind nicht mehr frei. Irgendwie stinkt es schon langsam wenn man an seiner Tür vorbei geht. Das führt zu einem muffigen oder sonst unzuträglichen Geruch in der Wohnung und veranlasst den Vermieter die sofortige (fristlose) Kündigung auszusprechen. Für den Vermieter ist zumutbare Grenze erst dann überschritten, wenn zum Beispiel Gerüche Außenwirkung entfalten, also etwa im Treppenhaus bemerkbar sind. Aussenwirkungen der Vermüllung sind entscheidend: Das alleine sei aber noch kein wichtiger Grund für eine Wohnungskündigung werden aber das Gericht befinden, schliesslich habe es sich nicht um biologischen Müll gehandelt. Die für den Vermieter zumutbare Grenze sei erst dann überschritten, wenn der Geruch "Aussenwirkung" entfalte, also zum Beispiel im Treppenhaus bemerkbar ist.
Erst bekommt der Messie-Betroffene eine Abmahnung anschliessend kommt die Kündigung des Mietvertrages:
Das Gericht würde zu Ausdruck bringen, dass es wohl im Falle der Ablagerung von biologischem Müll anders entschieden hätte, d. h. die fristlose Kündigung als gerechtfertigt angesehen hätte. Biologischer Müll bedeutet im die Gefahr eines Befalles mit Ungeziefer, insweit wäre dann die (Bau-)Substanz der Wohnung konkret gefährdet. Der Vermieter soll den Mieter wegen der vorgefundenen Zustände zunächst abmahnen. Wird die Wohnung dann nicht fristgerecht entmüllt, so dürfte in aller Regel eine ordentliche Wohnungskündigung wegen vertragswidrigem Gebrauch gerechtfertigt sein. | |
Verwahrlosung und Messie-Syndrom in der Schweiz: Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter, Objektbesitzer oder Hausverwaltung:
Schweiz: Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter, Objektbesitzer oder Hausverwaltung:Messie-Syndrom und Kündigung des MietobjektesWir sehen Immer häufiger in die Presse oder auch im Fernsehen über dem Thema vermüllter Wohnungen, Häuser und Grundstücke, verwahrlose Haushalte.Die starke Vermüllung und Verwahrlosung der Wohnung ist eine um sich greifende Zeiterscheinung, die häufig auf dem sogenannte Messie-Syndrom beruht. Sofern Betroffene in ihren eigenen vier Wänden, insbesondere ihrem Eigenheim und auf ihrem Grundstück so leben, zeigt sich ein eher geringes Interesse der Öffentlichkeit, denn es sind nur die angrenzenden Nachbarn betroffen. In einer Wohnanlage eines Eigentümers, einer Hausverwaltung, einer Genossenschaft sieht das hingegen ganz anders aus. Schutzlos sind Vermieter nicht, ebenso betroffene Mitbewohner. Gleichwohl muss durch entsprechende Abmahnung der Mieter schnell aufgefordert werden, sein Verhalten zu ändern und seine Wohnung in Ordnung zu bringen, zu entrümpeln und gegebenenfalls zu renovieren.
Fristlose Kündigung:
Die Verwahrlosung einer Wohnung und der sich daraus ergebenden Gefahr des Ungezieferbefalls und der in Folge der Verwahrlosung und Vermüllung entstehende Geruch / Gestank rechtfertigen die fristlose Kündigung, wenn der Mieter tatenlos bleibt.Der Mieter hatte Müll und Gerümpel in der Wohnung abgelagert, wodurch Gerüche entstanden, die die Mitbewohner belästigten und im Weiteren eine konkrete Gefährdung der Bausubstanz durch den Müll gegeben war. Grundsatz lautet: Der Mieter hat die ihm obliegende Sorgfalt, die Mietsache pfleglich zu behandeln, erheblich gefährdet. Es lag auch eine erhebliche Vertragsverletzung vor, da durch Müll und Gerümpel eine Belästigung entstanden war, ausserdem bestand die konkrete Gefahr einer Schädigung der Bausubstanz. Dies ist nach Auffassung des Gerichtes dann der Fall, wenn durch den Müll Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall Folge der Vermüllung sind. Ausserdem besteht die Gefahr der Ungezieferbildung bzw. sonstigem Schädlingsbefall in der Wohnung, ohne dass dieser bereits konkret festgestellt worden sein muss. Eine reine Sammelwut (durch Zeitungen zugestellter Flur und unzugängliche Räume) oder Geruch aus der Wohnung, der nicht auf Müll zurückzuführen ist, als auch die Ablagerung von Sperrmüll in der Wohnung, von dem keine Gerüche ausgehen, reicht hingegen nicht aus, um eine Kündigung zu begründen.
Schnelles Handeln ist angesagt.
Bei lang anhaltender Duldung solcher Verhaltensauffälligkeiten neigen Gerichte, unter Berücksichtigung des Einzelfalles dazu, vom Vermieter und den Mitbewohnern ein erhöhtes Mass an Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber dem betreffenden Mieter aufzubringen. | |
Schweiz: Messie-Syndrom, Sammelwut, Diogenes-syndrom: Kein Druck zum Aufräumen!
Messie-Syndrom: Kein Druck zum Aufräumen!Keine Vandalismus im Sinne einer Zwangsräumung!Es darf auf keinen Fall mit Druck zum Aufräumen gedrängt werden, sonst muss in der Regel mit massivstem aktivem und vor allem passivem Widerstand gerechnet werden. Bei dem "unordentlich" Herumliegenden handelt es sich um Denkmäler für Aktivitäten und Vorhaben. Es einfach "wegzuräumen" würde entweder das starke Pflichtbewusstsein des Messie zutiefst verletzen, oder ihn seiner Hobby-Aktivitäten und "letzten Freiheiten" berauben. In jedem Fall ist es ein enormer Eingriff in seine Privatsphäre. Müll und Unordnung schützt den Messie vor Identitätsverlust Messies brauchen Hilfe, wohlgemerkt keine Haushaltshilfe, denn das würde ihr Problem nicht lösen. Im Gegenteil: der Privatbereich, die Wohnung ist oft stark schambelastet, Eingriffe und Verletzungen in diesem Bereich müssen entsprechend vermieden werden. A. Sie brauchen die innere Bereitschaft, ihr unter harten Bedingungen erlerntes Verhalten zu ändern und Hilfe anzunehmen. B. Hilfe in Form von vor allem Verständnis und Akzeptanz durch die Gesellschaft mit anderen Menschen mit gleichen Problemen, was durch eine Selbsthilfegruppe sehr gut vermittelt werden kann. C. Oft auch einen liebevollen Freund, der gut zuhört und nicht bewertet, der Lösungen aufzeigt und realisieren hilft, der jedoch keine Anforderungen stellt, lehrmeistert oder Erfolgszensuren vergibt. D. Eine spezielle Verhaltenstherapie, in der an den irrationalen - nicht hilfreichen - selbstschädigenden Gedanken gearbeitet wird.zeitgleich dazu ein Verhaltensplan erstellt wird. | |
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