ATAX bedient auch gerne unseren Auftragsgeber wie Handwerker, Baufirmen, GU und Total Facility Unternehmungen als "B2B Subunternehmer" im Bereich Rückbau, Abbruch, Entkernung:
Wir bedienen Sie gerne in Kantonen und Ortschaften wie Zürich Aargau Basel-Stadt Baselland Basel-Landschaft Baselbiet Solothurn Bern Luzern Obwalden Nidwalden Uri Glarus Graubünden Zug Schwyz St.Gallen Appenzell Thurgau Schaffhausen Winterthur ZH AG BS BL SO BE LU ZG SZ UR GL GR SG AI AR TG SH OW NW
www.Ladenrueckbau-und-Abbrucharbeiten.ch
Was zeichnet ein "Subunternehmen" eigentlich aus?
Vergibt ein Bauherr Aufträge an einen Bauunternehmer, erbringt dieser in der Regel nicht alle Arbeiten selbst, sondern vergibt wiederum Aufträge an die sogenannten Subunternehmer, die auch als Nachunternehmer bezeichnet werden.
Somit würden Sie als Subunternehmen Teilleistungen erbringen.
Das Besondere an dieser Konstellation ist jedoch, dass der Bauherr, der das gesamte Objekt in Auftrag gegeben hat, mit Ihrem Subunternehmen keine vertragliche Beziehung eingeht, da sein Vertragspartner ausschliesslich z.B. der Bauunternehmer ist, der von ihm beauftragte wurde.
Treten Mängel bei den von Ihrem Subunternehmen erledigten Arbeiten auf, kann z.B. der Bauunternehmer die Beseitigung von Ihnen verlangen denn auch für die Abnahme der Arbeiten ist dieser verantwortlich.
Ein Schwerpunkt unseres Unternehmens ist die Zusammenarbeit mit Architektur- Ingenieurbüros, Baufirmen, GUs als "Subunternehmen"
In der Branche kommt es häufig vor, das die eigene Kapazitäten kurzfristig überlastet sind durch zusätzliche Aufträge oder Ausfall eines Mitarbeiters. Entweder müssen Sie kurzfristig Aushilfen einstellen, die oftmals auch erst einmal eingearbeitet werden müssen, Überstunden anordnen, was die Leistungen des Mitarbeiters vermindert oder Sie vertrösten Ihren Auftraggeber zu einen späteren Zeitpunkt, was allerdings zur Folge haben könnte, das ein wichtiger Kunde verloren gehen könnte.
Hier stehen wir gerne zur Verfügung, um Ihren Engpass zu überbrücken und Sie gewinnbringende Aufträge nicht ablehnen oder vertrösten müssen
Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
Sie müssen keinen zusätzlichen Arbeitsplatz einrichten, der mit hohen Kosten verbunden wäre.Sie müssen nicht kurzfristig Aushilfen einstellen, die zuvor einige Zeit eingearbeitet werden müssen, was zusätzlich ärgerliche Bürokratie und Anträge mit sich bringt.
Sie müssen Ihren Kunden nicht auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten, was gegebenenfalls zu Kundenverlust führen würde.
Wir übernehmen die zügige Abwicklung des Auftrages Ihres Kunden zu fairen Preisen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und stehen für ein persönliches Gespräch gerne bereit.
Projekte im Auftrag von Architekten, privater Bauherrschaft, GUs, Liegenschaftverwaltungen und andere Handwerkerfirmen gehören zu unserer Kernkompetenz.